Wann darf man die RUL benützen/einschalten?

  • :Tach: Leute!
    Wie man unschwer erkennen kann, möchte ich wissen, wann ein Fahrer eines Traktors oder sonstigen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, das Recht hat, die RundUmLeuchte (falls vorhamden :ugly: ) einzuschalten!

    Im LS fahre ich persönlich, nur ohne, wenn ich nichts angekuppelt habe. Ich finde das ist ganz ok so, da der Treker alleine schon eigentlich so riesig ist - und dann noch was vorne oder hinten drann, da gehts dann gar nicht mehr ohne! :pardon:

    Freu mich auf Antworten die meine 1. Frage beantworten!
    Auch interessant wäre, wie ihr mit der RUL im LS umgeht!

    MfG Spieler :easypeasy:

    MfG DerSpieler :Tach:

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    Steyr 6300 Terrus CVT - "Maschine des Jahres 2016" (Agritechnica)

    • Offizieller Beitrag

    :hi:
    Ich zitiere einfach mal die StVO:

    Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


    Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

    • Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    • Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    • Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


    Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere, z. B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:

    • Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, städtische Bauhöfe), Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen oder Forst- und Landwirtschaftsbetrieben
    • Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
    • Traktoren mit überbreitem Anbaugerät (Grubber, Fräse)
    • bla bla und so weiter :D

    In Ls fahre ich eigendlich auch immer ohne es sei denn ich bin mit nem Drescher oder Häcksler unterwegs.

    MFG Raptor5

    Code
        //
  • Quelle: StVO §38: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

  • Um das mal in eigene Worte zu fassen :

    Fährst du einen 80 PS Schlepper mit 5 Tonnen Miststreuer, brauchst du keine Rundumleuchte.
    Fährst du einen 300 PS Schlepper mit Tridem Güllefass, und damit durch eine dicht besiedelte Gegend, dann wäre es angebracht ^^
    Fährst du ein selbstfahrendes Arbeitsgerät dann sollte sie generell an sein ( E Stapler oder kleine Geräte ausgenommen ).
    Ich hab für meine T-Prüfung inner Stadt auf 'nem 7618 MF die Rundumleuchte nur angemacht wenn es in engen Straßen war.. da musst du dann selber entscheiden ^^

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